Immobilienverkauf als Erbengemeinschaft

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Off-Market | Immobilie als Erbengemeinschaft verkaufen

Das Erben von Vermögenswerten ist grundsätzlich eine positive Angelegenheit. Allerdings kann eine Erbschaft auch potenzielle Konflikte, Unstimmigkeiten und langwierige Auseinandersetzungen mit sich bringen. Wenn mehrere Hinterbliebene eine Immobilie wie ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus erben, entsteht gemäß § 2032 Abs. 1 BGB eine Erbengemeinschaft, bei der die Immobilie gemeinschaftliches Eigentum aller Miterben wird. Erfahrungen von Anwälten belegen, dass gerade in solchen Erbengemeinschaften häufiger Konflikte um die Verteilung und Verwaltung des Nachlasses auftreten.

Stellt sich die Frage, wie die Rechtslage aussieht, wenn eine Erbengemeinschaft ein geerbtes Haus verkaufen möchte, aber eine:r der Miterben nicht zustimmt? Sowohl der Verkauf als auch die Vermietung einer geerbten Immobilie erfordern die Einstimmigkeit aller Mitglieder der Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass selbst ein einziger ablehnender Standpunkt den Verkauf blockieren kann. In einer solchen Situation ist es wichtig, einen angemessenen Umgang mit den Konflikten zu finden. Unser Ratgeber-Artikel weiter unten liefert Ihnen hierzu wertvolle Informationen und Lösungsansätze.

Die DV Bayreuth ist Ihr erfahrener Partner für den Verkauf von Immobilien in Erbengemeinschaften. Unser Expertenteam verfügt über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung, um den Verkaufsprozess reibungslos und effizient zu gestalten. Wir verstehen die sensiblen Aspekte, die mit einem Erbfall verbunden sind, und arbeiten eng mit allen Beteiligten zusammen, um eine optimale Lösung zu finden.

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Als Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen oder vermieten – wichtige Aspekte im Überblick

1. Erbengemeinschaft: Haus verkaufen, vermieten, selbst nutzen?
2. Wie entsteht eine Erbengemeinschaft?
3. Wie funktioniert die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses?
4. Geerbtes Haus verkaufen, selbst nutzen oder vermieten?
5. Wie funktioniert die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft?
6. Wie kann der Erblasser eine Erbengemeinschaft vermeiden?
7. Fazit

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1. Erbengemeinschaft: Haus verkaufen, vermieten, selbst nutzen?