Immobilienverkauf bei Scheidung

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Off-Market | Immobilie verkaufen bei Scheidung und Trennung

Eine Scheidung stellt nicht nur eine emotionale Herausforderung dar, sondern erfordert auch eine umfassende Regelung, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Immobilie. Welche Optionen stehen Ihnen zur Verfügung, um die Immobilie aufzuteilen? Welche potenziellen Probleme können auftreten? Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick. Im Allgemeinen haben Sie bei Ihrer Scheidungsimmobilie folgende Möglichkeiten:

  1. den Verkauf der Immobilie,
  2. die Beibehaltung der Immobilie als gemeinsames Eigentum,
  3. den Erwerb der Immobilie durch Sie oder Ihren Partner, oder
  4. die Übertragung der Immobilie als Vorerbe oder Schenkung auf ein oder mehrere Kinder.

Bei jeder dieser Optionen gibt es Vorteile und Nachteile die Beachtung finden sollten.

Verkauf

  • Der Verkauf ist oft die beste Lösung, um die Schulden abzubezahlen, die für den Erwerb der Immobilie aufgenommen wurden.
  • Nachteil: Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Zudem kann Spekulationssteuer anfallen, wenn das Paar vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie gelebt hat.
  • Gefahr: Wenn sich beide Partner nicht auf den Verkauf einigen können, besteht die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung, die sich in der Regel negativ auf den Verkaufserlös auswirkt.

Vermietung

  • Die Vermietung ist eine sinnvolle Option, wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll.
  • Nachteil: Bei einer Vermietung müssen weiterhin Instandhaltungsarbeiten und Verwaltungsaufgaben für die Immobilie übernommen werden, was mit Zeit- und Kostenverbunden sein kann.
  • Gefahr: Die Vermietung rentiert sich in der Regel nur, wenn die Mieteinnahmen ausreichen, um den Immobilienkredit abzudecken. Zudem ist es wichtig, dass sich beide Partner darüber einig sind, wie die Verantwortung für die Immobilie aufgeteilt wird.

Weiternutzung

  • In diesem Fall zahlt der Partner, der in der Immobilie verbleibt, Miete an den anderen Partner oder die Miete wird mit fälligen Unterhaltszahlungen verrechnet.
  • Nachteil: Beide Partner haften weiterhin für die Rückzahlung der Kredite, falls die Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist. Das bedeutet, dass die Bank im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Partners die gesamte Restschuld vom anderen Partner einfordern kann.
  • Gefahr: Wenn der Kredit nicht abbezahlt werden kann, besteht die Gefahr einer Zwangsversteigerung der Immobilie, was in der Regel erhebliche finanzielle Verluste nach sich zieht.

Übernahme durch einen der Partner

  • Nachteil: Der Partner, der die Immobilie übernimmt, muss den Ex-Partner auszahlen und gleichzeitig die Wohn- und Instandhaltungskosten tragen sowie die laufenden Kredite allein zurückzahlen.
  • Gefahr: Dies führt häufig zu einer finanziellen Überforderung des übernehmenden Partners.

Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Um Ihre spezifische Situation zu klären, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren. Nur sie können eine fundierte Beratung bieten, die auf Ihre konkreten rechtlichen und steuerlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für eventuelle Schäden oder Verluste übernehmen können, die durch die Nutzung der hier bereitgestellten Informationen entstehen könnten.

Sie sind unsicher, welche Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie die beste ist? In solch komplexen Situationen ist eine fachkundige Beratung unerlässlich. Unsere Expert:innen bei der DV Bayreuth stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie dabei, die für Sie optimal passende Option zu finden. Durch unseren diskreten Off-Market-Verkauf sorgen wir dafür, dass der Verkaufsprozess Ihrer Immobilie bei Scheidung vertraulich und professionell abläuft. Unser erfahrenes Team kennt die besonderen Herausforderungen, die mit einem Immobilienverkauf in diesem sensiblen Kontext einhergehen, und wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Expertise zur Seite. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zu verstehen und finden gemeinsam die maßgeschneiderte Lösung für Ihren Immobilienverkauf. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung Ihrer Immobilie, der Entwicklung einer Verkaufsstrategie und der Abwicklung des gesamten Verkaufsprozesses. Bei der DV Bayreuth können Sie auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und absolute Diskretion verlassen. Unser oberstes Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und Ihnen eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite und unterstützen Sie dabei, den Verkauf Ihrer Scheidungsimmobilie erfolgreich abzuwickeln.

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Schuldenaufteilung bei Immobilien nach der Scheidung: Wer ist verantwortlich?

Eine Trennung oder Scheidung hat keinen Einfluss auf die Eintragung im Grundbuch oder die Haftung für einen aufgenommenen Immobilienkredit. Hier gelten folgende Regelungen:

  1. Wenn nur ein Ehepartner den Darlehensvertrag unterzeichnet hat, trägt auch nur dieser Partner die Schuldenverantwortung.
  2. Wenn beide Ehepartner den Vertrag unterzeichnet haben, haften beide Ehepartner auch nach der Trennung oder Scheidung. Die Bank kann von jedem der beiden Ehepartner die vollständige Rückzahlung der Kreditraten verlangen.
  3. Wenn der Kredit nicht mehr bedient wird, kann das Kreditinstitut nach Fälligkeit des Darlehens die Zwangsversteigerung einleiten.
  4. Zahlt der aus der gemeinsamen Immobilie ausgezogene Ehepartner weiterhin die Kreditraten, darf er sein Einkommen bei der Berechnung des Unterhalts um diese Raten reduzieren.

Da die meisten Ehepartner nach der Scheidung finanziell unabhängig voneinander sein möchten, empfiehlt es sich in der Regel, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen, um den gemeinsamen Kredit aufzulösen. Dadurch können die finanziellen Verbindungen zwischen den Partnern gelöst werden.

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Sollte die Immobilie nach einer Scheidung verkauft werden?

Ob ein Verkauf der Immobilie nach der Scheidung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere die wirtschaftlichen Gegebenheiten spielen eine entscheidende Rolle. Hier sind einige Gründe, die für einen Immobilienverkauf nach der Trennung sprechen:

  1. Kostenreduzierung: Nach der Trennung zieht in der Regel mindestens eine:r der beiden Ex-Partner:innen aus der gemeinsamen Immobilie aus und bezieht eine andere Unterkunft. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, da nun zwei Haushalte aus dem gleichen Einkommen finanziert werden müssen. Dies kann leicht zu finanzieller Überlastung führen. Aus rein wirtschaftlichen Gründen kann es daher sinnvoll sein, sich für einen Immobilienverkauf nach der Trennung zu entscheiden.

  2. Auflösung von Verflechtungen: Durch den Verkauf der Immobilie werden auch die wirtschaftlichen Bindungen der Ehepartner:innen weiter gelöst. Nach dem Verkauf müssen keine gemeinsamen Entscheidungen mehr bezüglich der Immobilie getroffen werden. Dadurch können beide Parteien leichter ihren eigenen Weg gehen. Die wirtschaftliche Entflechtung kann jedoch nicht nur durch den Verkauf der Immobilie erfolgen, sondern auch durch die Übertragung des eigenen Anteils auf den:r Ehepartner:in.

  3. Anpassung der Wohnsituation: Wenn nach der Trennung nicht mehr die gesamte Familie in der Immobilie lebt, kann das Haus für die verbleibende Familie zu groß sein. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Immobilie zu verkaufen und in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Ein Immobilienverkauf und ein Umzug bedeuten zudem einen emotionalen Neuanfang.

Insbesondere wenn der Verkauf aus finanziellen Gründen erfolgen soll, ist es ratsam, eine:n Makler:in hinzuzuziehen. Erfahrene Makler:innen kennen die aktuellen Marktpreise und können die Immobilie in der Regel zu höheren Preisen verkaufen. Zudem kann Ihnen ein:e Immobilienmakler:in bei der Suche nach einer neuen Unterkunft behilflich sein und den Stress, der durch die Trennung entsteht, zumindest etwas reduzieren.

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Verkauf oder Vermietung der Immobilie nach der Scheidung: Vorteile und Nachteile im Überblick

Wenn Sie und Ihre Partner:in gemeinsam im Besitz einer Immobilie sind und sich scheiden lassen möchten, stehen Sie vor der wichtigen Frage, was mit der Immobilie geschehen soll. Wenn ein:e Partner:in die Immobilie alleine nicht halten kann oder sie nach der Trennung für beide Parteien zu groß ist, müssen Sie über einen Verkauf oder eine Vermietung nachdenken. Je nach individuellen Umständen haben sowohl der Immobilienverkauf als auch die Vermietung verschiedene Vor- und Nachteile:

Vorteile eines Immobilienverkaufs bei Scheidung

  • Ein Verkauf der Immobilie nach der Trennung trägt zur wirtschaftlichen Trennung bei. Bei einer Vermietung bleiben Sie weiterhin gemeinsam als Eigentümer:innen verbunden und müssen gemeinsam für Schulden, Betriebskosten usw. aufkommen.
  • Durch den Verkauf der Immobilie sind Sie nicht mehr gemeinsam für Vermietung, Reparaturen und Instandhaltung verantwortlich. Dadurch entsteht mehr Abstand zwischen Ihnen. Es kommt zu weniger Kontakt und Konflikten im Vergleich zu einer gemeinsamen Vermietung, bei der immer wieder Absprachen getroffen werden müssen.
  • Der Erlös aus dem Immobilienverkauf kann Ihnen helfen, finanziell einen Neuanfang zu machen. Bei einer Vermietung fließt zwar ebenfalls Geld ein, aber es können Mietausfälle auftreten und es müssen auch die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung berücksichtigt werden. Eine Vermietung ist daher unvorhersehbarer als ein Verkauf, bei dem der verfügbare Geldbetrag nach dem Verkauf feststeht.

Nachteile eines Immobilienverkaufs bei Scheidung

  • Emotionale Bindung: Ein Immobilienverkauf nach der Scheidung kann emotional belastend sein, insbesondere wenn die Immobilie mit gemeinsamen Erinnerungen verbunden ist. Der Verlust der Immobilien kann für einige Personen schwerwiegend sein.
  • Zeit und Aufwand: Der Verkaufsprozess einer Immobilie erfordert Zeit, Aufwand und gegebenenfalls finanzielle Investitionen für Renovierungen oder Reparaturen, um die Immobilie verkaufsbereit zu machen. Zudem müssen Sie möglicherweise Besichtigungen und Verhandlungen mit potenziellen Käufern durchführen.
  • Marktschwankungen: Der Immobilienmarkt kann volatil sein, und es besteht das Risiko, dass der Verkaufspreis niedriger ausfällt als erwartet. In einigen Fällen kann es schwierig sein, einen Käufer zu finden, insbesondere wenn der Markt gerade ungünstig ist.
  • Steuerliche Auswirkungen: Beim Verkauf einer Immobilie können steuerliche Auswirkungen auftreten, wie zum Beispiel die Zahlung von Spekulationssteuer, wenn die Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist vor dem Verkauf erworben wurde. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen.

Vorteile einer Immobilienvermietung bei Scheidung

  • Wenn Sie sich nicht einig sind, was mit der Immobilie nach der Scheidung geschehen soll, kann eine Vermietung eine gute vorübergehende Lösung bei Konflikten sein. Dadurch haben Sie mehr Zeit, um die Gemüter zu beruhigen und langfristig die beste Lösung zu finden.
  • Wenn die Immobilie aufgrund ihrer Lage oder ihres Zustands nicht verkäuflich ist, kann eine Vermietung eine Option sein, um Leerstand zu vermeiden. Eine leer stehende Immobilie verfällt in der Regel und verliert an Wert.
  • Im Gegensatz zum Immobilienverkauf können Sie bei einer Vermietung die bestehenden Kredite weiterlaufen lassen und die Mieteinnahmen zur Tilgung verwenden. Zudem entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung, die bei einer vorzeitigen Auflösung des Kreditvertrags entstehen würde. Die Vermietung kann als vorübergehende Lösung betrachtet werden, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist oder die Mindestlaufzeit des Kredits abgelaufen ist.
  • Wenn Sie die Immobilie noch nicht lange besitzen, kann ein schneller Verkauf nach der Scheidung zu Spekulationssteuern führen. Durch eine Vermietung als vorübergehende Lösung bis zum Ablauf der Spekulationsfrist können Sie Steuern sparen.

Nachteile einer Immobilienermietung bei Scheidung

  • Fortlaufende Verantwortung: Als Vermieter:in tragen Sie weiterhin die Verantwortung für die Immobilie, einschließlich Instandhaltung, Reparaturen und Mietermanagement. Dies erfordert Zeit, Ressourcen und gegebenenfalls die Beauftragung von Hausverwaltungsunternehmen.
  • Mietausfälle und Konflikte: Es besteht das Risiko von Mietausfällen, wenn Mieter ihre Mietzahlungen nicht leisten können oder es zu Streitigkeiten kommt. Dies kann zu finanziellen Verlusten und zusätzlichem Stress führen.
  • Begrenzte Flexibilität: Durch die Vermietung bleibt die Immobilie vorerst gebunden, was Ihnen möglicherweise Einschränkungen bei der Wahl Ihres eigenen Wohnorts oder bei anderen finanziellen Entscheidungen auferlegt.
  • Mietrechtliche Komplexitäten: Vermietung unterliegt bestimmten rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften, die Sie beachten müssen. Dies erfordert Kenntnisse im Mietrecht und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit einem Anwalt oder einer Anwältin.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung zwischen Verkauf und Vermietung von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der individuellen Lebensumstände und des Konfliktpotenzials zwischen den ehemaligen Partner:innen. In den meisten Fällen ist jedoch ein Immobilienverkauf nach einer Scheidung langfristig empfehlenswerter. Im Zweifelsfall sollten Sie sich am besten von einem erfahrenen Makler:in beraten lassen. Ein:e Makler:in kann Sie nicht nur über den möglichen Verkaufspreis informieren, sondern auch über Themen wie Vermietung oder Vorfälligkeitsentschädigung umfassend beraten.

Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf oder der Vermietung nach der Scheidung zu klären. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann Ihnen bei der Durchführung eines reibungslosen und fairen Immobilientransfers helfen und sicherstellen, dass Ihre Interessen geschützt werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine spezifische Rechtsberatung darstellen. Um Ihre individuelle Situation zu bewerten und eine fundierte Entscheidung zu treffen, empfehle ich Ihnen, sich an eine:n Rechtsanwalt:in oder Steuerberater:in zu wenden, der oder die sich mit Familien- und Immobilienrecht auskennt und Ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigen kann.

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Kann der/die alleinige Eigentümer:in die Immobilie vor der Scheidung verkaufen?

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1365 BGB) ist es einem/r Alleineigentümer:in einer Immobilie, der/die in einer Ehe lebt, nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung ohne die Zustimmung des Ehepartners vor der rechtskräftigen Scheidung zu verkaufen. Diese Zustimmung beider Ehepartner ist erforderlich, um einen Wohnungs- oder Hausverkauf durchführen zu können.

Nachdem die Scheidung rechtskräftig geworden ist und das Verfahren für den Zugewinnausgleich abgeschlossen wurde, hat der/die Alleineigentümer:in das Recht, die Immobilie ohne Zustimmung des früheren Ehepartners zu verkaufen. Es ist wichtig zu beachten, dass wenn der Zugewinnausgleich noch nicht abgeschlossen ist, weiterhin die Zustimmung des früheren Ehepartners erforderlich ist.

Diese Regelungen dienen dem Schutz beider Parteien und gewährleisten, dass Entscheidungen bezüglich des Verkaufs einer Immobilie während des Scheidungsprozesses in beiderseitigem Einvernehmen getroffen werden. Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen und Unsicherheiten bezüglich des Immobilienverkaufs während einer Scheidung von einem/einer Rechtsanwalt:in oder Scheidungsberater:in beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen in Ihrem Fall zu klären.

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Konsequenzen, wenn beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind

Wenn ein Ehepaar während der Ehe gemeinsam eine Immobilie erwirbt, werden in der Regel beide Partner:innen als Eigentümer:innen im Grundbuch eingetragen.

  • Wenn das Paar in einer Zugewinngemeinschaft lebt, wird das gemeinsam erworbene Haus in das gemeinsame Vermögen aufgenommen, das nach der Scheidung auf beide Partner:innen aufgeteilt wird.
  • Bei einer Gütertrennung hingegen gehört das Haus zum gemeinsamen Gebrauchsvermögen.

Es ist möglich, bereits im Ehevertrag festzulegen, was im Falle einer Scheidung mit der Immobilie geschehen soll. Hier sind einige Beispiele für mögliche Vereinbarungen:

  • Ein:e Partner:in behält das Haus und zahlt den anderen Partner:innen aus.
  • Das Haus wird verkauft oder vermietet, und der Erlös wird geteilt.
  • Die Immobilie wird durch Realteilung in zwei gleichwertige Einheiten aufgeteilt.

Wenn nur einer der Ehepartner:innen ursprünglich als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen war und der andere Ehepartner als Miteigentümer:in aufgenommen wurde, kann dies rückgängig gemacht werden, sofern dies zuvor notariell vereinbart wurde.

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Immobilienverkauf nach der Scheidung: Auswirkungen von Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft

Die Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft sind zwei verschiedene Regelungen, die die Vermögensaufteilung während und nach einer Ehe regeln. Sie haben auch Auswirkungen auf den Verkauf einer Immobilie nach einer Scheidung.

  • Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner:innen während der Ehe getrennt. Jede:r Ehepartner:in kann frei über ihr Eigentum verfügen, einschließlich des Verkaufs einer Immobilie, ohne die Zustimmung der anderen Person. Die Gütertrennung muss jedoch durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden. Wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft.
  • In der Zugewinngemeinschaft wird der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen, sodass beide Partner:innen gleichermaßen am Zuwachs beteiligt sind. Bei einer Immobilie bedeutet dies, dass der Verkauf der Immobilie die Aufteilung des Vermögens erleichtern kann.

Wenn eine Gütertrennung vereinbart wurde, müssen nur die Vermögenswerte, die zur ehelichen Gemeinschaft gehören, geteilt werden. Dazu gehört auch eine Immobilie, wenn sie gemeinsam erworben wurde. Wenn nur eine Person im Grundbuch eingetragen ist, bleibt sie auch nach der Scheidung die alleinige Eigentümer:in der Immobilie. Wenn jedoch eine Person finanziell oder durch unentgeltliche Mitarbeit maßgeblich am Bau der Immobilie beteiligt war, hat sie auch bei Gütertrennung Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.

Die Möglichkeit, eine Immobilie nach der Scheidung zu verkaufen, hängt daher von mehreren Faktoren ab: dem Güterstand, dem Grundbucheintrag und der finanziellen Beteiligung der nicht-eingetragenen Person am Bau der Immobilie. Wenn eine Gütertrennung notariell vereinbart wurde und die Immobilie nur von einer Person erworben wurde, bleibt diese auch nach der Scheidung die alleinige Eigentümer:in und kann die Immobilie verkaufen.

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Der Ablauf des Immobilienverkaufs nach einer Scheidung

Nach einer Scheidung stellt sich oft die Frage, wie der Verkauf einer Immobilie abgewickelt wird. Der Immobilienverkauf nach einer Scheidung kann verschiedene Schritte umfassen und erfordert die Zusammenarbeit beider ehemaliger Ehepartner:innen. Im Folgenden wird der typische Ablauf eines Immobilienverkaufs nach einer Scheidung beschrieben:

  1. Klärung des Eigentums: Zunächst muss geklärt werden, wer als Eigentümer:in der Immobilie im Grundbuch eingetragen ist. Falls beide Ehepartner:innen als Eigentümer:innen eingetragen sind, müssen sie gemeinsam über den Verkauf entscheiden. Wenn nur eine Person als Eigentümer:in eingetragen ist, kann diese allein über den Verkauf entscheiden, sofern keine entgegenstehenden Vereinbarungen oder rechtliche Bestimmungen vorliegen.

  2. Bewertung der Immobilie: Bevor der Verkaufsprozess beginnt, sollte die Immobilie von einem unabhängigen Gutachter oder Sachverständigen bewertet werden, um einen realistischen Marktpreis zu ermitteln. Eine professionelle Immobilienbewertung kann helfen, einen angemessenen Verkaufspreis festzulegen.

  3. Einigung über den Verkauf: Die ehemaligen Ehepartner:innen müssen sich über die Konditionen des Verkaufs einigen, einschließlich des Verkaufspreises, der Aufteilung des Erlöses und der Kosten für den Verkauf (wie Maklerprovisionen und Werbekosten). Es ist ratsam, diese Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.

  4. Beauftragung eines Immobilienmaklers: Die meisten Immobilienverkäufe nach einer Scheidung werden von einem professionellen Immobilienmakler betreut. Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess effizient durchführen, potenzielle Käufer:innen finden, Verhandlungen führen und den Verkauf abschließen.

  5. Vermarktung der Immobilie: Der Makler wird die Immobilie bewerben und Besichtigungen für potenzielle Käufer:innen arrangieren. Es ist wichtig, dass beide ehemaligen Ehepartner:innen kooperieren, um den Verkaufsprozess zu erleichtern. Gemeinsame Termine für Besichtigungen und die Bereitstellung erforderlicher Unterlagen sind hierbei entscheidend.

  6. Verhandlungen und Verkaufsabschluss: Sobald ein Käufer oder eine Käuferin gefunden ist, werden Verhandlungen über den endgültigen Verkaufspreis und die Vertragsbedingungen geführt. Nach Einigung aller Parteien wird ein Kaufvertrag aufgesetzt und von allen Beteiligten unterzeichnet. Anschließend erfolgt die Abwicklung des Verkaufs über einen Notar.

  7. Aufteilung des Verkaufserlöses: Nach dem Verkauf einer gemeinsamen Immobilie, die beiden Ehepartner:innen gehört, müssen zunächst die bestehenden Kredite, die auf der Immobilie lasten, beglichen werden. Dies beinhaltet die Tilgung der Restschuld sowie gegebenenfalls die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die fällig wird, wenn ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit gekündigt wird. Nachdem die Restschuld und etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen mit dem Verkaufserlös beglichen wurden, wird der verbleibende Erlös gemäß den jeweiligen Eigentumsanteilen aufgeteilt, sofern diese gleich sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein:e Ehepartner:in mehr finanzielle Mittel in die Immobilie investiert hat oder ob nur ein:e Ehepartner:in für die Tilgung des Darlehens verantwortlich war. Etwaige Ungleichheiten werden im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt und ausgeglichen.

  8. Steuerliche Aspekte: Der Immobilienverkauf kann auch steuerliche Auswirkungen haben. Es ist ratsam, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren, um die steuerlichen Konsequenzen des Verkaufs zu verstehen und gegebenenfalls steuerliche Vorteile zu nutzen.

  9. Abmeldung und Übergabe: Nachdem der Verkauf abgeschlossen ist, müssen die ehemaligen Ehepartner:innen die Immobilie abmelden und alle notwendigen Formalitäten erledigen. Dies umfasst beispielsweise die Abmeldung von Strom, Wasser, Gas und anderen Versorgungsunternehmen sowie die Übergabe der Immobilie an den Käufer oder die Käuferin.

Es ist wichtig anzumerken, dass jeder Immobilienverkauf nach einer Scheidung individuelle Umstände und rechtliche Aspekte mit sich bringen kann. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Anwalt oder einer Anwältin zu beraten, um die spezifischen rechtlichen Anforderungen zu verstehen und den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.

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Der optimale Zeitpunkt für den Verkauf einer Immobilie bei Trennung

Ein Ehepaar, das sich scheiden lassen möchte, muss nicht bis zur Einreichung der Scheidung oder dem tatsächlichen Scheidungstermin warten, um die Immobilie zu verkaufen. Wenn beide Partner:innen sich einig sind, kann es sinnvoll sein, die Immobilie bereits im Trennungsjahr zu verkaufen. Der frühe Immobilienverkauf bietet den Vorteil, dass ausreichend Zeit bleibt, um einen höheren Verkaufspreis für die Immobilie zu erzielen, insbesondere wenn ein:e Makler:in hinzugezogen wird.

Ein weiterer Grund für einen Immobilienverkauf vor der endgültigen Scheidung ist, dass für den Zugewinnausgleich oft liquide Mittel erforderlich sind, die durch den vorzeitigen Immobilienverkauf bereits zur Verfügung stehen.

Ein letztes Argument für den Immobilienverkauf während des Trennungsjahres ist, dass beide Partner:innen nach der endgültigen Scheidung ihre eigenen Wege gehen können, ohne sich über den noch ausstehenden Immobilienverkauf absprechen zu müssen. Dies ermöglicht eine größere Unabhängigkeit und erleichtert den Neuanfang für beide Parteien.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell ist und es ratsam sein kann, rechtlichen Rat von Anwält:innen und immobilienbezogenen Expert:innen einzuholen, um die bestmögliche Entscheidung für den Zeitpunkt des Immobilienverkaufs bei Trennung zu treffen.

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Kann der Verkauf einer Immobilie durch Teilungsversteigerung erzwungen werden?

Wenn beide Ehepartner als Eigentümer einer Immobilie eingetragen sind, kann der Verkauf des Hauses während der Ehe nur mit der Zustimmung beider Parteien erfolgen. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann jedoch die Zustimmung zum Verkauf verlangt und gegebenenfalls gerichtlich erzwungen werden.

Nach der Scheidung besteht also die Möglichkeit, den Verkauf des Hauses durch Teilungsversteigerung zu erzwingen. Hierfür muss ein Antrag auf Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Diesen Antrag kann jeder der beiden Ehepartner stellen, selbst wenn er nur einen geringen Anteil an der Immobilie besitzt.

Das Haus wird dann in einer öffentlichen Zwangsversteigerung verkauft, und der erzielte Verkaufserlös kann gerecht auf beide Ehepartner aufgeteilt werden. Allerdings kann der andere Ehepartner innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen die Teilungsversteigerung einlegen, wenn er triftige Gründe vorbringt, die gegen einen Hausverkauf sprechen. Triftige Gründe könnten beispielsweise vorliegen, wenn sich die Lebensverhältnisse der Kinder durch die Teilungsversteigerung negativ beeinflussen würden. In der Regel führt der Einspruch jedoch höchstens zu einer vorübergehenden Aufschiebung des Immobilienverkaufs, der nach dem Scheidungsurteil stattfinden kann.

Es ist zu bedenken, dass eine Zwangsversteigerung oft zu einem niedrigeren Verkaufspreis führt, und zusätzlich werden Gerichts- und Sachverständigenkosten vom Verkaufserlös abgezogen. Es ist daher ratsam, sich einvernehmlich über den Verkauf der Immobilie nach der Scheidung zu einigen und das Haus auf dem freien Markt zu veräußern. Ein neutraler Makler kann dabei als Vermittler unterstützen, um sicherzustellen, dass sich keiner der Ehepartner beim Hausverkauf benachteiligt fühlt.

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Ist eine Realteilung der Immobilie bei Trennung empfehlenswert? 

Anstatt den Verkauf der Immobilie nach der Scheidung in Betracht zu ziehen, können die Partner:innen auch die Möglichkeit einer Realteilung erwägen. Bei einer Realteilung wird die Immobilie in zwei separate Wohneinheiten umgewandelt. Dadurch können beide Parteien über ihren eigenen Anteil verfügen und die Wohneinheit nach ihren individuellen Vorstellungen vermieten, verkaufen oder selbst nutzen. Ein Immobilienverkauf für den eigenen Teil steht nach der Scheidung somit nichts im Wege.

Allerdings ist eine Realteilung nur möglich, wenn sich beide Partner:innen darüber einig sind und die Immobilie für eine solche Teilung geeignet ist. Aufgrund dieser Voraussetzungen entscheiden sich nur wenige Paare für diese Option. In der Regel wird stattdessen der Verkauf der Immobilie nach der Scheidung bevorzugt, da dies einen klaren Schnitt ermöglicht.

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Ausgleichszahlung statt Immobilienverkauf

Wenn einer der Partner:innen nach der Trennung in der gemeinsamen Immobilie bleiben möchte, besteht auch die Möglichkeit, sich für eine Ausgleichszahlung anstelle eines Immobilienverkaufs zu entscheiden. Dabei überträgt ein:e Partner:in seinen/ihren Anteil an der Immobilie auf den anderen und erhält im Gegenzug eine entsprechende Ausgleichszahlung. Die Eigentumsübertragung muss von einem Notar beurkundet werden, und dabei werden auch etwaige ausstehende Kredite berücksichtigt.

Um eine fundierte Entscheidung zwischen Verkauf und Auszahlung treffen zu können, ist es ratsam, eine Immobilienbewertung in Auftrag zu geben. Ein erfahrener Immobilienmakler kann das Haus begutachten und anhand des Zustands, der Lage, der Größe und anderer Faktoren den aktuellen Verkehrswert der Immobilie ermitteln. Der Verkehrswert ist der geschätzte Preis, zu dem die Immobilie derzeit voraussichtlich verkauft werden könnte. Auf dieser Grundlage kann die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmt und eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob eine solche Auszahlung finanziell realisierbar ist oder ob ein Immobilienverkauf nach der Scheidung die bessere Option darstellt.

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Immobilien-Erbschaft und Scheidung: Was geschieht mit geerbten Immobilien?

Die Behandlung von geerbten Immobilien bei Scheidung: Rechte und Ansprüche

In Deutschland besteht bei Eheschließung in Abwesenheit einer Gütertrennung eine Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen, das jeder Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt, als Anfangsvermögen betrachtet wird. Das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung wird als Endvermögen bezeichnet. Wenn das Endvermögen höher ist als das Anfangsvermögen, entsteht ein Zugewinn. Durch den Zugewinnausgleich wird sichergestellt, dass ein Ehepartner mit höherem Zugewinn den anderen ausgleicht.

Wenn ein Ehepartner jedoch während der Ehe eine Immobilie erbt, gehört diese allein dem Erben und der andere Ehepartner hat keinen Anspruch auf sie im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Eine geerbte Immobilie wird vor Gericht immer so behandelt, als ob sie vor der Eheschließung im Besitz des Erben war. Sie wird dem Anfangsvermögen zugeordnet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Wertsteigerung der geerbten Immobilie beim Zugewinnausgleich berücksichtigt wird. Wenn das geerbte Haus während der Ehe modernisiert wird und dadurch an Wert gewinnt, fließt diese Wertsteigerung in das Endvermögen ein und erhöht den Zugewinn.

Der Erbe bleibt nach der Scheidung alleiniger Eigentümer der Immobilie. Daher hat er auch das alleinige Recht, nach der Scheidung über den Verkauf des Hauses zu entscheiden.

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Häufige Fehler beim Immobilienverkauf nach der Scheidung: Was sollten Sie vermeiden?

Bei einem Immobilienverkauf nach einer Trennung oder Scheidung können häufig Fehler auftreten, die vermieden werden sollten:

  1. Überstürzter Verkauf zu niedrigem Preis: Durch den Wunsch nach einer raschen Aufteilung des gemeinsamen Vermögens wird das Haus überstürzt zu einem weit unter seinem Wert liegenden Preis verkauft.

  2. Vernachlässigung der Vorfälligkeitsentschädigung: Beim Immobilienverkauf wird nicht berücksichtigt, dass noch ausstehende Kredite und die damit verbundene Vorfälligkeitsentschädigung den Verkaufserlös übersteigen können, sodass Schulden zurückbleiben.

  3. Mangelnde Kommunikation und Vertrauen: Einer der Partner verlässt sich beim Hausverkauf auf den anderen und fühlt sich anschließend übervorteilt, was zu Konflikten führen kann.

  4. Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist: Die Immobilie wird vor Ablauf der Spekulationsfrist verkauft, obwohl diese nur noch kurz läuft. Es wäre jedoch ratsam, die Frist abzuwarten, um die Zahlung der Spekulationssteuer zu vermeiden.

  5. Langfristiger Leerstand und Verfall: Konflikte bezüglich der Verwendung der Immobilie führen zu einem längeren Leerstand, der zu Wertverlust und Verfall führen kann.

Viele dieser Fehler können vermieden werden, indem man sich vor dem Immobilienverkauf bei einer Trennung von einem erfahrenen Makler beraten lässt. Ein neutraler Immobilienmakler aus der Region kann auf potenzielle Probleme wie Vorfälligkeitsentschädigung oder Spekulationsfrist hinweisen, den Verkaufsprozess effizient gestalten und einen angemessenen Verkaufspreis erzielen. Durch die professionelle Beratung des Maklers fühlen sich beide Partner fair behandelt, was Konflikte reduzieren kann.

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Checkliste für den Immobilienverkauf nach der Trennung und Scheidung

  1. Klarheit über die Eigentumsverhältnisse schaffen: Klären Sie, wer Anteile an der gemeinsamen Immobilie besitzt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

  2. Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts: Lassen Sie die Immobilie von einem erfahrenen Sachverständigen bewerten, um den aktuellen Marktwert festzustellen. Dies ist wichtig für die Preisfindung und Verhandlungen beim Verkauf.

  3. Überprüfung der Spekulationsfrist: Prüfen Sie, ob die Spekulationsfrist für die Immobilie noch läuft. Wenn diese bereits abgelaufen ist oder kurz davor steht, können steuerliche Konsequenzen vermieden werden.

  4. Information über Vorfälligkeitsentschädigung: Informieren Sie sich über eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Ablösung von Immobilienkrediten. Dies kann Auswirkungen auf den Verkaufspreis und Ihre finanzielle Situation haben.

  5. Einigung über die weitere Verwendung der Immobilie: Entscheiden Sie sich gemeinsam mit Ihrem:r Ex-Partner:in, ob eine Realteilung, Auszahlung, Vermietung oder der Verkauf der Immobilie die beste Option ist. Klären Sie die Vor- und Nachteile jeder Möglichkeit.

  6. Festlegung des optimalen Zeitpunkts für den Verkauf: Berücksichtigen Sie den aktuellen Immobilienmarkt und andere relevante Faktoren, um den besten Zeitpunkt für den Verkauf zu bestimmen.

  7. Eigenständiger Verkauf oder Beauftragung eines neutralen Maklers: Entscheiden Sie, ob Sie den Verkaufsprozess selbst durchführen möchten oder die Unterstützung eines neutralen Maklers in Anspruch nehmen. Ein Makler kann Ihnen helfen, einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen und den gesamten Prozess professionell abzuwickeln.

Indem Sie diese Checkliste abarbeiten, können Sie Fehler und Konflikte beim Immobilienverkauf nach Trennung und Scheidung vermeiden und eine gut informierte Entscheidung treffen.

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